Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte aus Jüchen
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Schada von Borzyskowski,
Schütt & Dr. Görgens

Rechtsanwälte und Fachanwälte

Vertrauensvolle und individuelle Rechtsberatung. Ihr zuverlässiger Partner.

Rechtsanwälte und Fachanwälte Schada von Borzyskowski,Schütt & Dr. Görgens

Kanzlei

Anwaltskanzlei in Jüchen

In unserer Rechtsanwaltskanzlei vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen und stehen Ihnen als Experten in unserem jeweiligen Fachgebiet sowohl bei außergerichtlichen Verhandlungen als auch im Falle eines Gerichtsverfahrens zur Verfügung.

Anwaltskanzlei in Jüchen

Die Kanzlei wurde im Jahre 1983 durch Rechtsanwalt Jürgen Schada von Borzyskowski in den Büroräumen "Markt 11" in Jüchen gegründet. Bereits im Jahr 1989 wurde eine Sozietät durch den Zusammenschluss mit Rechtsanwalt Johannes Schütt errichtet.

Seit dem Jahr 2004 ist die Kanzlei nunmehr unter der Adresse "Markt 23" ansässig. Beim neuen Kanzleigebäude handelt es sich um eine im 19. Jahrhundert errichtete niederrheinische Hofanlage. Im Jahr 2004 wurde diese kernsaniert und den Bedürfnissen moderner Bürotechnik und -organisation angepasst.
Anfang 2007 trat Rechtsanwalt Dr. Timm Görgens in die Kanzlei ein.
Im Jahre 2010 wurde zunächst eine Bürogemeinschaft und sodann eine Sozietät mit Rechtsanwalt Boris Schütt begründet.

Sollte die Notwendigkeit bestehen, können wir auf das Fachwissen von Notaren, Patentanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Architekten, Ärzten und Sachverständigen aller Fachrichtungen sowie anderer Spezialisten als unseren ständigen Kooperationspartnern zurückgreifen.

Unsere Mitarbeiter – helfen Ihnen gerne kompetent weiter

Der gesamte Büroablauf wird von einem freundlichen und kompetenten Team von Rechtsanwaltsfachangestellten und Hilfskräften getragen, die Ihnen für Auskünfte nicht juristischer Art und weitere Hilfestellungen gerne zur Verfügung stehen.
Mit Frau Weifels steht der Kanzlei eine ausgewiesene Spezialistin im Bereich der Zwangsvollstreckung zur zügigen und effektiven Durchsetzung Ihrer gerichtlich titulierten Ansprüche zur Verfügung.

Anwälte

Rechtsanwälte und Fachanwälte

Dr. Timm Görgens

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Sozialrecht

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, im Vertragsrecht und beim Inkasso für Unternehmen und Privatpersonen

Rechtsanwalt Dr. Timm Görgens

Boris Schütt

Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Erbrecht und im Baurecht. Die Zulassung der Fachanwaltschaften in beiden Rechtsgebieten befindet sich in Gang. Darüber hinausgehende Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich des Ordnungswidrigkeiten sowie des Schadensersatz- und Versicherungsrechts.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Boris Schütt

Johannes Schütt

Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Verwaltungsrecht.

Fachgebiete

Unsere Fachgebiete

Wir sind berechtigt, an allen Gerichten der deutschen Gerichtsbarkeit im gesamten Bundesgebiet aufzutreten und die Rechte unserer Mandanten wahrzunehmen. Eine Ausnahme stellt hier die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen dar. Besonderen Wert wird in unserer Kanzlei auf die Fortbildung der Rechtsanwälte, aber auch der Mitarbeiter gelegt. Unsere Fortbildungsbestrebungen gehen weit über das Maß hinaus, das gesetzlich vom Rechtsanwalt und Fachanwalt gefordert wird. Nur eine stete Fortbildung garantiert letztlich die optimale Vertretung Ihrer Interessen. Unerlässlich zur Erreichung dieses Ziels ist bei der heutigen Fülle der deutschen Gesetze eine Spezialisierung auf bestimmte Bereiche des Rechts. Eine solche Spezialisierung findet in unserer Kanzlei hauptsächlich durch den Erwerb von Fachanwaltschaften und die Konzentration auf unten genannte Tätigkeitsfelder statt. Nähere Informationen zur Bedeutung und den Voraussetzungen des Erwerbs von Fachanwaltschaften finden Sie im Internetangebot der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de).

  • Arbeitsrecht beschreibt das Verhältnis zwischen "Arbeitgeber" und "Arbeitnehmer" aufgrund bestehendem Arbeitsvertrag bzw. das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmervertretungen und Arbeitgebern.
    Ihr Ansprechpartner zum Rechtsgebiet Arbeitsrecht ist Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Görgens.
    Er berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, insbesondere in den Bereichen der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, der Geltendmachung von berechtigten bzw. der Abwehr geltend gemachter unberechtigter Lohnansprüche, hinsichtlich dem Vorgehen gegen unberechtigte Abmahnungen, der Geltendmachung von Urlaubsansprüchen, der Überprüfung von Arbeitszeugnisse, bei Problemen mit Mobbing und weiteren Bereichen.
    Weitere Schwerpunkte im Arbeitsrecht liegen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie dem Aushandeln von Aufhebungsverträgen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, zur Erhaltung und Erlangung einer Abfindung sowie der Vermeidung von Sanktionen, die häufig in Form von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit ausgesprochen werden.
    Auch im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge, beispielsweise in Form von Betriebsrente und Pensionsansprüchen, liegt ein Schwerpunkt der Tätigkeit.

    Das Arbeitsrecht stellt eine äußert vielfältige und für den Laien schwer durchschaubare Materie dar insbesondere da der Gesetzgeber für diesen Bereich kein spezielles Gesetzbuch geschaffen hat sondern die relevanten rechtlichen Grundlagen sich in vielen Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und letztlich auch dem Arbeitsvertrag selber wiederfinden. Darüber hinaus wird das gesamte Arbeitsrecht besonders stark durch die Rechtsprechung geprägt.
    Im Hinblick darauf ist es empfehlenswert, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechtzeitig, kostengünstig anwaltlichen Rat einholen um gegebenenfalls drohende weitreichende negative Konsequenzen zu vermeiden. Als häufig auftretendes Beispiel ist die vom Gesetz überaus kurz bemessene Frist von drei Wochen zur Einlegung einer Kündigungsschutzklage zu nennen, die nicht erst ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu laufen beginnt sondern ab Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer.
    Desweiteren treten häufig Probleme mit sogenannten Ausschlussfristen oder Verfallklauseln auf, welche festlegen, dass gegenseitige Ansprüche innerhalb weniger Monate verfallen können, wenn diese nicht in korrekter Form, beispielsweise schriftlich und/oder gerichtlich geltend gemacht werden. Häufig sind diese Frist nicht einmal im Arbeitsvertrag erwähnt, sondern finden sich lediglich in Tarifverträgen

  • Im Baurecht unterscheidet man zwischen dem privaten und dem öffentlichen Baurecht.

    • Das private Baurecht umfasst dabei den Entwurf und die Überprüfung von Verträgen mit Architekten und sonstigen Werkunternehmern.
    • Die Feststellung von Mängeln unter Zuhilfenahme von entsprechenden Sachverständigen.
    • Die Geltendmachung von Rechten der Bauherren, aber auch der Werkunternehmer aus den entsprechenden Werkverträgen.

    Das öffentliche Baurecht umfasst
    Die rechtliche Beratung und auch Vertretung in Rechtsstreitigkeiten mit Baubehörden, z.B. wegen der

    • Zulässigkeit von konkreten Bauvorhaben (Baugenehmigung, Nutzungsgenehmigung, Nutzungsänderung)
    • Zulässigkeit abstrakter Bauvorhaben in bestimmten Baugebieten.
  • Wir beraten Sie in allen Fragen, die auftreten können in den Bereichen

    • der Erbfolgeregelung, z.B. durch Testamente oder Erbverträge
    • die Berechnung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen sowie der Pflichtteilergänzung
    • die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
    • die Ansprüche der Erben untereinander
    • die Testamentsanfechtung
    • die Testamentsvollstreckung

    Neben der Beratung stehen wir Ihnen zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung sämtlicher erbrechtlicher Ansprüche zur Verfügung.
    Darüber hinaus sind wir auch als Testamentsvollstrecker tätig.

    Oft lassen sich Streitigkeiten schon vor dem Erbfall durch die korrekte Gestaltung eines Testaments oder eines Erbvertrags regeln.
    Auch kann die sogenannte vorweg genommene Erbfolge in bestimmten Situationen sinnvoll sein. Dies bedeutet, dass schon zu Lebzeiten Vermögen an die Erbens übertragen wird. Deshalb ist für eine ordentliche Nachlassplanung die Beratung durch einen Anwalt überaus sinnvoll und empfehlenswert.
    Oft treten die Probleme jedoch erst nach dem Erbfall, also dem Tode einer Person auf. Dies kann z.B. die Auslegung von unklaren Testamenten sein. Vielfach sind jedoch auch bei einer klaren Regelung, wer Erbe werden soll, Unklarheiten darüber gegeben, wie das Erbe konkret zu verteilen ist. Auch sind oft Unstimmigkeiten darüber vorhanden, welche Zuwendungen die Erben bereits zu Lebzeiten erhalten haben und wie diese bei der Erbauseinandersetzung nunmehr zu berücksichtigen sind.

    Bei einem Erbfall ist die frühzeitige Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt auch deshalb wichtig, da häufig kurze Fristen zu beachten sind, bei deren Versäumnis erhebliche Rechtsnachteile drohen.
    Über die vorgenannten Bereiche hinaus beraten wir Sie auch bei der Errichtung von Generalvollmachten, Patientenverfügungen und helfen Ihnen auch für den Fall, dass eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuung eingerichtet werden muss.

  • In unserer Kanzlei wird dieses Rechtsgebiet von Rechtsanwalt Dr. Timm Görgens bearbeitet.

    Zu diesem Rechtsgebiet gehören:

    • die Gestaltung von Eheverträgen schon vor der Heirat oder in der intakten Ehe
    • die Trennung der Eheleute
    • das Scheidungsverfahren
    • das Unterhaltsrecht, also Unterhaltsansprüche der Eheleute, Trennungsunterhalt und Nachscheidungsunterhalt bzw. Betreuungsunterhalt sowie der Kindesunterhalt jeweils vor und nach einer Scheidung
    • die Regelung der elterlichen Sorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitssorge, die Vermögenssorge, die Sorge in schulischen Angelegenheiten und deren weiterer Teilbereiche
    • das Umgangsrecht, also die Frage, wer und wie den Umgang mit den Kindern ausüben darf
    • die Ausarbeitung von Eheverträgen und scheidungserleichternden Vereinbarungen
    • das Zugewinnausgleichsverfahren, also die vermögensrechtliche Auseinandersetzung der Eheleute sowohl vor als auch während des Scheidungsverfahrens
    • die Vereinbarung von Scheidungsfolgeregelungen
    • die Ausinandersetzung von Lebenspartnerschaften und nicht ehelichen Lebensgemeinschaften
  • Wir führen für Sie den Einzug Ihrer Forderungen gegen Dritte durch. Dabei werden wir sowohl für Unternehmen, dem Handel, Handwerker, Freiberufler wie Ärzte und Steuerberater sowie andere selbständige Personen im beruflichen wie auch im privaten Bereich tätig.
    Häufig stellt sich für den Laien auf den ersten Blick der Forderungseinzug über ein Inkassounternehmen als finanziell günstiger dar als die Einschaltung eines Rechtsanwalts, da Inkassounternehmen nicht selten mit sehr geringen Gebührensätzen werben. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Gebühren von Inkassounternehmen häufig und von vielen Gerichten nicht als notwendige Rechtsverfolgungskosten anerkannt werden und daher nicht vom Schuldner zu ersetzen sind, wenn Ihre Forderung tatsächlich gerichtlich durchgesetzt werden muss. Darüber hinaus vertreten viele Inkassobüros hier auch lediglich bis zur Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides aber nicht darüber hinaus, so dass Sie dann ohnehin einen Rechtsanwalt einschalten müssten.
    Allein aus diesen Gründen muss jeder Gläubiger ernsthaft überlegen, ob er tatsächlich die Einschaltung eines Inkassobüros der Einschaltung eines Rechtsanwalts vorzieht. In vielen Fällen dürfte sich der letzte Weg als der weit kostengünstigere herausstellen.
    Zur Prüfung der Bonität Ihrer Schuldner können vor unserer Tätigkeit ohne weiteres Abfragen durch uns beispielsweise bei der Creditreform oder Bürgel vorgenommen werden.
    Die Kosten unserer Inanspruchnahme sind üblicherweise vom Gegner zu ersetzen, wenn wir Forderungen für Sie einziehen und sich der Gegner mit dem Ausgleich Ihrer Forderung in Verzug befand. Zur Herbeiführung des Verzuges beraten wir Sie vor unserer eigentlichen Tätigkeit gerne.

  • Wir beraten und vertreten Sie in Fragen des Insolvenzrechts.

    Sowohl vertreten wir Ihre Interessen gegenüber Insolvenzverwaltern, melden Ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle an und vertreten Sie diesbezüglich, wenn nötig auch vor Gericht. Auch unterstützen wir Sie bei der Durchführung Ihres Insolvenzverfahrens bzw. in der Privatinsolvenz.

  • Gerne vertreten wir Sie in allen Belangen des Jagd- und Waffenrechts sowohl gegenüber Behörden als auch gegenüber Privatpersonen und vor Gericht.

    Besonders häufig auftauchende Punkte sind hier:

    • Gestaltung und Überprüfung von Jagdpachtverträgen
    • Kündigung des Jagdpachtvertrages
    • Begleitungen bei Verhandlungen zwischen Jagdpächtern und Jagdgenossenschaften – Recht des Jagderlaubnisscheins und Begehungsscheins
    • Rechtsfragen betreffend den Jagdschein und die Waffenbesitzkarte (Erteilung, Widerruf, Entziehung und Verlängerung)
    • Wildschaden
    • Jagdschaden
    • Jagdrechtliches Schadensersatzrecht
    • Rechtsfragen betreffend die Hundezucht und den Verkauf von Hunden
    • Fragen des Waffenrechts
    • Waffenrecht im Erbfall (insbesondere Erbenprivileg und Erbwaffen)

    Wir vertreten Ihre Interessen sowohl gegenüber den Behörden als auch gegenüber Privatpersonen bei vorgerichtlichen Verhandlungen, bei dem verwaltungsrechtlichen Antrags- und Rechtsmittelverfahren sowie vor den Gerichten.

  • Das Mietrecht umfasst die Geltendmachung von Rechten sowohl der Mieter als auch der Vermieter. Auf Vermieterseite sind dies vor allem:

    • Der Entwurf und Überprüfung von Mietverträgen (sowohl für den Wohnraum als auch für die Geschäftsraummiete).
    • Die fristlose und ordentliche Kündigung von Mietverhältnissen.
    • Die Räumungs- und Zahlungsklage inkl. der anschließenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bis hin zur Zwangsräumung.
    • Die Durchsetzung von Schönheitsreparaturen bzw. Schadensersatzansprüchen. Dabei sind, sofern vorliegen, auch die Besonderheiten des öffentlich geförderten Wohnungsbaus von uns zu berücksichtigen.
    • Ebenso führen wir Mieterhöhungsverlangen entsprechend durch. Auf Mieterseite umfasst unsere Tätigkeit u.a.
    • Minderung der Miete aufgrund von Mängeln.
    • Die Überprüfung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen.
    • Die Abwehr unberechtigter Kündigungen durch den Vermieter.

    Auf Mieterseite umfasst unsere Tätigkeit u.a.

    • Minderung der Miete aufgrund von Mängeln.
    • Die Überprüfung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen.
    • Die Abwehr unberechtigter Kündigungen durch den Vermieter
  • Sollten Sie durch andere Personen oder Tiere hinsichtlich Ihrer Gesundheit oder Ihrem Eigentum geschädigt worden sein, stehen Ihnen auch hier gegen den Schädiger Ansprüche zu. Dies umfaßt materielle Schäden, also Schäden, die in Geld messbar sind, wie z.B. ein Lohnausfall, die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. die Reparatur der beschädigten Gegenstände, die weiteren daraus entstehenden Nachteile, sofern diese finanziell messbar sind. Darüber hinaus gibt es aber auch immaterielle Schäden, wie z.B. ein Schmerzensgeld etc.. Da die möglichen Ansprüche sehr vielfältig sein können, ist hier ein konkrete Beratung im Einzelfall notwendig.

  • Das Sozialrecht beschreibt im Wesentlichen die Rechtsverhältnisse in Bezug auf die staatlichen sozialen Sicherungssysteme, insbesondere

    • Arbeitslosengeld (ALG I)
    • Arbeitslosengeld II (ALG II, Harz IV)
    • Krankenversicherungsrecht
    • Sozialhilfe
    • Soziale Pflegeversicherung
    • Rentenversicherungsrecht
    • Schwerbehindertenrecht
    • Unfallversicherung
    • Familienausgleich
    • Kindergeld
    • Elterngeld

    Im Bereich des Arbeitslosengeldes I treten häufig Probleme mit der Bundesagentur für Arbeit bei den Fragen auf, ob überhaupt Arbeitslosengeld bewilligt wird und in welcher Höhe dies geschieht. Schwerpunkt der Arbeit ist desweiteren das Vorgehen gegen Sanktionen in Form von Sperrzeiten hinsichtlich des Arbeitslosengeldes, die von der Bundesagentur für Arbeit aus vielfältigen Gründen ausgesprochen werden können.
    Im Bereich des Arbeitslosgengeldes II - auch Harz IV genannt -, können ebenfalls zahlreiche Probleme auftreten, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob überhaupt Leistungen seitens des Jobcenters (vormals ARGE) bewilligt werden, in welcher Höhe diese bewilligt werden und ob diese aufgrund angeblichen Fehlverhaltens des Leistungsempfängers gekürzt werden, beispielsweise bei Verstößen gegen sogenannte "Eingliederungsvereinbarungen".
    Häufig werden Ansprüche der Leistungsempfänger durch die Sozialbehörden zu gering bemessen, weil beispielsweise Kosten der Unterkunft und Heizung, Mehrbedarf, Sonderbedarf usw. nicht hinreichend berücksichtigt werden. Hier ist wie in allen Bereichen des Sozialrechts meist schnelles Handeln gefragt, um zu vermeiden, dass Rechtsmittelfristen verstreichen und damit unrichtige Bescheide unangreifbar bestandskräftig werden.
    Im Bereich der Krankenversicherung treten häufig Probleme bei der Übernahme der Kosten von Heilbehandlungen auf. Häufiger Streitpunkt mit der Pflegeversicherung ist die Zuerkennung einer Pflegestufe. Häufigster Streitpunkt im Bereich des Schwerbehindertenrechts ist der von den Landräten der Kreise festzustellende Grad der Behinderung - "eine Aufgabe die von den vormals bestehenden Versorgungsämtern" - auf die Kreise übertragen wurde. Der Grad der Behinderung (GdB) wird häufig unrichtig bemessen und sogenannte Nachteilsausgleiche wie das Merkzeichen "G" (steht für in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt) werden nicht zuerkannt.
    Der Bereich der Unfallversicherung beschäftigt sich überwiegend mit Versicherungsleistungen bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. Häufigste Probleme treten hier hinsichtlich der Fragen, ob überhaupt ein Arbeitsunfall bzw. eine Berufskrankheit vorliegen, auf.
    Im Recht der Rentenversicherung treten Probleme aufgrund von beantragter aber von der Rentenversicherung nicht bewilligter Renten auf. Insbesondere im Bereich der Renten, die wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu bewilligen wären, ergehen zahlreiche unrichtige Bescheide. Studien in der Vergangenheit haben ergeben, dass bis zu 1/3 aller ausgeworfenen Rentenbescheide fehlerhaft zu Ungunsten des Versicherten und damit angreifbar sind.
    Im Bereich des Sozialhilferechts treten sehr häufig Probleme auf, wenn Angehörige nicht mehr zu Hause gepflegt werden können, sondern auf die Pflege in einem Altenpflegeheim angewiesen sind. Hierbei entstehen für gewöhnlich Kosten, die durch Rentenzahlungen und Leistungen der Pflegeversicherung nicht mehr abgedeckt sind. Es ist sodann von den Sozialbehörden ergänzende Sozialhilfe zu gewähren. Diese wird häufig verweigert, wenn Vermögensverhältnisse der zu pflegenden Person ungeklärt sind. Gleichzeitig versuchen die Sozialbehörden in letzter Zeit verstärkt Rückgriff bei den Kindern der zu pflegenden Personen zu nehmen und diese zu Unterhaltszahlungen heranzuziehen. Nicht selten werden hier Unterhaltsansprüche seitens der Behörden für die Kinder nachteilig unrichtig berechnet.
    Um das Vermögen der Familie zu erhalten lohnt es, sich frühzeitig Gedanken zu machen und jedenfalls anwaltlichen Rat einzuholen, wie Familienvermögen bereits im Vorfeld eine Pflegebedürftigkeit der Eltern auf die Kinder übertragen werden kann, um einen Zugriff der Sozialbehörden auf dieses Vermögen, insbesondere Immobilienvermögen, zu verhindern. In allen vorbezeichneten Fällen ist eine kompetente anwaltliche Beratung und Vertretung ratsam, nicht zuletzt, da Fristen zur Einlegung von Rechtsmitteln für den Bürger überaus kurz bemessen sind und das gesamte Sozialrecht eine überaus komplexe und schwer zu überblickende Materie darstellt.

  • Wir sind für Sie als Strafverteidiger tätig, wenn dies einmal nötig sein sollte.
    Wir begleiten Sie dabei bereits im Ermittlungsverfahren. Nach Möglichkeit ist hier bereits eine Einstellung des Verfahrens gegen Sie zu erreichen. Sollte dies nicht möglich sein, vertreten wir Sie mit großer Erfahrung auch im Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren vor den Gerichten. Selbstverständlich auch in Berufungs- und Revisionsverfahren.
    Rechtsanwalt Johannes Schütt ist als Fachanwalt für Strafrecht bereits seit vielen Jahren als Strafverteidiger tätig.
    Rechtsanwalt Boris Schütt verfügt ebenfalls über langjährige Erfahrung als Pflichtverteidiger.
    Herr Rechtsanwalt Dr. Timm Görgens promovierte zu strafrechtlichen Themen.

  • Wir beraten und vertreten Sie zu Fragen des Verbraucherschutzrechts. Insbesondere stehen wir Ihnen zur Verfügung zur Beurteilung, ob Ihr Versicherungsvertrag oder ein abgeschlossener Kreditvertrag/Darlehensvertrag widerrufbar ist und (So genannter Widerrufsjoker) aus anderen Gründen rückabgewickelt werden kann.

  • Im Verkehrsrecht sind wir in folgenden Bereichen für Sie tätig:

    a) Unfallabwicklung

    Sofern Sie in einen Unfall verwickelt worden sind, übernehmen wir gerne die Abwicklung dieses Unfalles. Sollte der Unfallgegner den Unfall verursacht haben, ist dessen Haftpflichtversicherung auch verpflichtet, die hier entstehenden Gebühren zu übernehmen. Unser Tätigkeit umfasst sowohl die rechtliche Bewertung des Unfallherganges an sich als auch die Geltendmachung der daraus resultierenden Schäden.

    Dies sind vor allem:

    • Reparaturkosten
    • Der merkantile Minderwert (der Wertverlust trotz erfolgter Reparatur)
    • Der Wiederbeschaffungswert, welcher notwendig ist, um ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen, sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein.
    • Die Mietwagenkosten
    • Der Nutzungsausfallschaden (wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten, steht Ihnen pro Tag je nach Fahrzeugklasse ein bestimmter Betrag zu)
    • Die Erstattung der Schadensfeststellungskosten (Sachverständigengutachten oder Kostenvoranschlag)

    Hinzu kommt natürlich bei einer Verletzung von Personen auch der Personenschaden. Dieser besteht z.B. aus

    • Schmerzensgeld
    • Verdienstausfall (der Betrag der Ihnen entgeht, wenn Sie aufgrund der Verletzungen Ihrer Arbeit nicht nachgehen können)
    • Haushaltsführungsschaden (der Schaden der dadurch entsteht, dass Sie aufgrund der Verletzungen Ihre Tätigkeiten im Haushalt nicht mehr ausüben können).

    b) Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeiten

    Straftaten im Straßenverkehr sind z.B.:

    • Trunkenheit im Verkehr
    • Gefährdung des Straßenverkehrs
    • Verkehrsunfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
    • Nötigung
    • Beleidigung
    • Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr

    Ordnungswidrigkeiten sind z.B.:

    • Geschwindigkeitsüberschreitung<
    • Abstandsunterschreitung
    • Rotlichtverstoß
    • Handyverstoß (Benutzung eines Mobilfunkgeräts während der Fahrt)

    Auch hier übernehmen wir für Sie die Verteidigung und haben dabei auch die Auswirkungen auf die Unfallabwicklung im Blick. Ein letztes Gebiet des Verkehrsrecht ist das Verkehrsverwaltungsrecht. Dies umfasst z.B. die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Konsums von Betäubungsmitteln oder die Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) zur Feststellung der Fahreignung.

  • Wir vertreten Sie auch gegenüber Versicherungen, z.B.

    • der Lebensversicherung
    • der privaten Rentenversicherung
    • der privaten Unfallversicherung
    • der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
    • der Gebäude- oder sonstigen Sachversicherung
    • der Haftpflichtversicherung
    • und weitere Versicherungen.

  • Wir gestalten für Sie Verträge der Art. Gerne entwerfen wir mit Ihnen zusammen Vertragsformulare für Ihr Unternehmen. Wir gestalten allgemeine Geschäftsbedingungen, Überprüfen und Bewerten die üblicherweise von Ihrem Unternehmen genutzten Vertragsformulare.

  • Das Verwaltungsrecht regelt das Recht der Staatsverwaltung und die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern im Wesentlichen. Die Rechtsbeziehung zu seinen Bürgern und die Funktionsweise der einzelnen Institutionen der Verwaltung.

    Hier werden wir insbesondere in den Teilbereichen:

    • Ordnungsrecht
    • Infektionsschutzrecht
    • Abgabenrecht
    • Handwerksrecht
    • Gaststättenrecht
    • Umweltrecht
    • Immisionsschutzrecht
    • Betäubungsmittelrecht
    • Kommunalabgabenrecht
    • Vollstreckungsrecht
    • Umweltrecht
    • Bodenschutzrecht
    • Verwaltungsvollstreckungsrecht

    Wir vertreten Sie hier gegenüber Behörden im Widerspruchsverfahren bzw. Einspruchsverfahren auch vor den Verwaltungsgerichten, dem Oberverwaltungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht und den verschiedenen Spezialgerichten. Spezialgerichten und den verschiedenen weiteren Gerichten.

Service

Unser Service

Service für Sie als Mandant und Ihre Interessen für die zeitnahe Lösung Ihrer Rechtsfragen stehen für uns im Mittelpunkt.

Erstberatung

Erstberatung

Unsere Tätigkeit für Sie beginnt bei einem ersten anwaltlichen Beratungsgespräch. Dieses ermöglicht Ihnen, Ihre Fragen und Problemstellungen mit uns zu erörtern.

Dabei gehen wir auf die einzelnen rechtlichen Gesichtspunkte Ihres Anliegens ein und entwickeln einen ersten möglichen Lösungsweg.
Sodann empfehlen wir Ihnen ggf. die Durchführung weiterer Maßnahmen und zeigen Ihnen die hierzu notwendigen Schritte und Kosten auf.

Die Erstberatung umfasst dabei insbesondere die Sichtung von Unterlagen, die Eingrenzung des Sachverhalts und die Überlegung, ob eine weitere anwaltliche Vertretung notwendig und sinnvoll ist.

Nach der ersten Beratung vertreten wir Sie bei Bedarf außergerichtlich und auch vor Gericht.
Diese Tätigkeit umfasst beispielsweise die Anfertigung von Schriftsätzen (Korrespondezen mit den Gegnern, gegnerischen Rechtsvertretern, dem Gericht sowie Sachverständigen etc.). Soweit nötig entwerfen wir für Sie Verträge, Testamente und Verfügungen etc..
Wir erarbeiten Lösungsstrategien für Ihre juristischen Probleme, bis hin zur Vertretung vor jedem Amts-, Land- und Oberlandesgericht, den Straf-, Familien- und Arbeitsgerichten sowie allen Finanz-, Verwaltungs- und Sozialgerichten deutschlandweit.

Vergütung

Vergütung

Wir machen kein Geheimnis daraus, dass anwaltliche Dienstleistung auf hohem Niveau ihren Preis hat.

Ein erstes Gespräch, in dem lediglich geklärt wird, ob Sie unsere Kanzlei beauftragen, ist kostenfrei. Ein für Sie kostenpflichtiges Mandat beginnt erst dann, wenn wir über die Chancen und Risiken der juristischen Durchführbarkeit Ihrer Absichten sprechen. Unsere Vergütung für ein Erstberatungsgespräch beträgt zwischen 15 € und 190 €, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Höhe richtet sich konkret insbesondere nach dem Gegenstandswert, der Schwierigkeit der zu klärenden Rechtsfragen und der Dauer der Beratung. Sollten wir allerdings über das erste Beratungsgespräch hinaus für Sie nach außen hin tätig werden, würde die Vergütung für die Erstberatung auf die weiter entstehenden Kosten angerechnet. Jedenfalls lassen wir Sie zu keinem Zeitpunkt über die angefallenen und noch anfallenden Gebühren im Unklaren.

Klarheit und Durchsichtigkeit für unsere Mandanten zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens sind uns ein besonderes Anliegen. Aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften sind die Gebühren für anschließende Gerichtsverfahren mindestens nach den Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu berechnen. Weitere Informationen zu den gesetzlich vorgeschriebenen Anwaltsgebühren finden Sie im Internet-Angebot der Bundesrechtsanwaltskammer.

Rechtsschutz

Rechtsschutz

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen sollten, übernehmen wir gerne die gesamte Korrespondenz mit dieser.

Dies umfasst auch die Anfrage zur Kostendeckung der Angelegenheit, also ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten unserer Beauftragung trägt. Ein vorheriger Kontakt ihrerseits mit der Rechtsschutzversicherung ist nicht notwendig.
Sollten Sie jedoch bereits Kontakt zu Ihrer Rechtsschutzversicherung aufgenommen haben, beachten Sie bitte, dass die Versicherung Ihnen keinen Rechtsanwalt zuweisen kann. Sie haben das Recht, Ihren Rechtsanwalt frei zu wählen.
Oft werden Empfehlungen der Rechtsschutzversicherung nämlich nicht aufgrund besonderer Kompetenzen, sondern vielmehr unter finanziellen Aspekten ausgesprochen. Zwischen Rechtsschutzversicherungen und den empfohlenen Rechtsanwälten bestehen häufig sog. "Rationalisierungsabkommen." Diese führen dazu, dass der beauftragte Rechtsanwalt nur Gebühren im unteren Rahmen gegenüber der Rechtsschutzversicherung geltend macht und dafür entsprechende Empfehlungen der Versicherung erhält.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Sollten Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage sein, die notwendigen Gebühren für eine rechtliche Erstberatung zu zahlen, besteht für Sie die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen. Dazu können Sie beim zuständigen Amtsgericht (für Jüchen: Amtsgericht Grevenbroich, Lindenstr. 33-37, Telefon: 02181-65030) einen sog. "Beratungshilfeschein" erhalten. Sollte über die Beratung hinaus ein Rechtsstreit notwendig sein, besteht für Sie die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.Voraussetzung dafür ist, neben der wirtschaftlichen Unfähigkeit, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, dass der Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat. Dies wird vom Gericht in einem eigenen Verfahren geprüft. Zu den Erfolgsaussichten beraten wir Sie gerne und stellen entsprechende Anträge für Sie bei Gericht.

Kontakt

Kanzlei Schada von Borzyskowski, Schütt & Dr. Görgens aus Jüchen

Wir stehen Ihnen auch gerne außerhalb unserer Öffnungszeiten, abends und am Wochenende zur Verfügung. Besprechungstermine können auch jederzeit bei Ihnen vor Ort stattfinden. So gewährleisten wir eine kurzfristige, effektive und effiziente Zusammenarbeit.

Anschrift

Markt 23 - 41363 Jüchen

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